Regelmäßige Buchhaltung: lästige Pflicht oder wichtiges Werkzeug?

Die regelmäßige Buchhaltung begeistert wenige Unternehmer. Sie wird oft als lästige Belegverwaltung wahr genommen. Und damit ist sie völlig unterschätzt.

Denn aus der Buchführung folgt nicht nur die Gewinnermittlung und die Umsatzsteuervorauszahlung. Sie ist unverzichtbares Instrument der Unternehmenslenkung.

  • Arbeite ich überhaupt kostendeckend?
  • Wie hoch ist meine Umsatzrendite?
  • Ist mein Personalaufwand zu hoch?
  • Wie entwickelt sich die Liquidität in einem bestimmten Zeitraum und habe ich genug Spielraum?

Solche Fragen und Auswertungen kann man nur aus einer geordneten Buchführung heraus beantworten.

Wie die Buchhaltung dabei von Ihnen zu uns kommt, ist übrigens individuell.

Bei kleineren Betrieben wird weiter häufig der Pendelordner verwendet. Immer öfter werden die Daten aber auch vom Mandanten in Tabellenform übermittelt. Und selbst das Belege ersetzende Scannen ist nach den neuen GoBD möglich.

Kanzlei Thurner Buchhaltung

Grundsätzlich gilt: Wer selbst vorarbeitet und FiBu-Daten digital zur Verfügung stellt, kann bei den anfallenden Gebühren sparen. Wie Ablauf und Preis bei Ihnen gestaltet werden können, besprechen wir im Vorfeld ausführlich und unverbindlich.