Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich

Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich sind für jede natürliche Person jährlich wieder kehrende Themen, um die wir uns gerne für Sie kümmern.

Wer lediglich ein Gehalt bezieht und die Lohnsteuerklasse I oder IV / IV (bei Ehegatten) hat, der muss keine Steuererklärung erstellen. Häufig lohnt es sich aber dennoch. Denn Fahrt- und Reisekosten, doppelte Haushaltsführung oder die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sorgen häufig dafür, dass der Lohnsteuerabzug zu hoch ausfiel und es zu Steuererstattungen für Sie kommt.

Nachträgliche Abgabe von Steuererklärungen

Übrigens können Sie die Steuererklärung noch für mehrere Jahre nacherstellen und abgeben, in der Regel zumindest für die letzten 4 Jahre.

Steuererklärung Kanzlei Thurner Stuttgart

Steuererklärung Vermieter

Wer eine Immobilie vermietet oder dies in Zukunft plant, sollte unseres Erachtens übrigens dringend einen Steuerberater aufsuchen. Spätestens die Vermietungstätigkeit birgt steuerliche Problematiken, die der Laie in der Regel nicht mehr selbst beherrschen kann.

Gewinnermittlung und betriebliche Steuererklärungen

Wer unternehmerisch tätig ist, wird in der Regel Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung jährlich erstellen müssen. Oder die Körperschaftsteuererklärung, falls die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gewählt wurde. 
Der wichtigste Schritt, der vor Erstellung dieser Erklärungen gemacht werden muss, ist die Ermittlung des Gewinns. Ob Sie eine Bilanz erstellen (Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich) oder angesichts Ihrer Betriebsgröße noch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen dürfen und wollen - wir übernehmen diese Tätigkeit mit Kompetenz und Engagement für Sie.

Zahlen und Kugelschreiber

Haftung der Geschäftsführung für die Erstellung des Jahresabschlusses

Die Pflicht zur pünktlichen und korrekten Erstellung des Jahresabschlusses ist übrigens eine originäre Pflicht des Geschäftsführers oder der Geschäftsführer. Fehler und Versäumnisse in diesem Bereich führen direkt zur Haftung der Geschäftsführer. Spätestens wenn der Betrieb anfängt zu wachsen, sollten hierfür deshalb unbedingt die Dienste eines Steuerberaters beansprucht werden. Dies bedeutet auch ein Stück Sicherheit für Geschäftsführer.